Post von einem privaten Parkplatzbetreiber bekommen?

Diese Seite hilft Dir dabei, ein kostenloses Musterschreiben zu erstellen, wenn Du Dich gegen eine Forderung eines privaten Parkraumbewirtschafters wehren möchtest.

Wichtige Hinweise zur Nutzung dieser Webseite

  • Keine Rechtsberatung: Ich bin kein Anwalt. Diese Seite bietet ausdrücklich keine Rechtsberatung. Inhalte beruhen ausschließlich auf persönlichen Erfahrungen, die ich oder Freunde und Bekannte gesammelt haben. Das Tool ersetzt keinen Anwalt; es findet keine individuelle Bewertung des Sachverhalts und keine Beratung statt.
  • Automatisierung: Das Tool setzt anhand der eingegebenen Daten automatisch ein Musterschreiben zusammen. Es findet keine Überprüfung oder Bewertung der Angaben statt.
  • Begriff „Abzocke“: Das Handeln der genannten Firmen muss nicht zwangsläufig „Abzocke“ sein. Viele Betroffene empfinden es allerdings so, daher trägt diese Seite diesen Namen.
  • Keine Erfolgsgarantie: Es wird keine Gewähr für den Erfolg der Musterschreiben übernommen. Bisher sind zwar keine Fälle bekannt, bei denen es bei Einhaltung der genannten Punkte nicht geklappt hat, aber eine Garantie gibt es natürlich nicht.
  • Fristwahrung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Wahrung der gesetzten Fristen ausschließlich der Nutzer selbst verantwortlich ist.
  • Kostenlos: Diese Webseite verfolgt kein wirtschaftliches Interesse und kann kostenlos genutzt werden. Minimale Kosten können lediglich dann anfallen, wenn über den Dienst selbst ein Brief versendet wird. Die Kosten werden in dem Fall im Vorfeld kommuniziert. Die generelle Nutzung der Webseite und der Download sind absolut kostenlos.
  • Passenden Anbieter nicht gefunden? Wenn Du Post von einem hier nicht gelisteten Anbieter hast, kann aktuell dafür auch kein Musterbrief erstellt werden. In dem Fall sende uns gerne eine E-Mail an mail@parkplatzabzocke.de. So können wir in Absprache mit einem Anwalt und der Verbraucherzentrale das Schreiben ggf. für die Erstellung künftiger Musterschreiben auswerten.

Aktuell sind in der Datenbank die Anbieter Park & Control, fair parken, Parkdepot, Avantpark und PARKcontrol24 vorhanden. Diese stellen keine behördlichen Bußgelder im Sinne der StVO aus, sondern fordern eine private Vertragsstrafe (Nutzungsentschädigung). Sobald Sie auf ein so überwachtes Grundstück fahren, geht der Fahrer (nicht der Halter!) rein rechtlich einen Vertrag zu den Bedingungen ein, die auf den dortigen Hinweisschildern gedruckt sind.

Eugenia

Ich habe Post von fair parken bekommen, weil ich angeblich ohne Parkschein geparkt habe. Nach einem Schreiben, dass ich nur Halter bin und auch andere Fahrer in Frage kommen, war Ruhe.

Leonie

Angeblich hätte ich vor einem Fitness-Studio geparkt. Musterschreiben verschickt und nie wieder was gehört.

Steffen

Teures „Bußgeld“ von Park & Control bekommen, aber nach dem Musterschreiben, dass ich nicht der Fahrer war, wurde alles eingestellt.

Tipp: Rechtsberatung gibt es z. B. bei der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de