Post von einem privaten Parkplatzbetreiber bekommen?
Diese Seite hilft Dir dabei, ein kostenloses Musterschreiben zu erstellen,
wenn Du Dich gegen eine Forderung eines privaten Parkraumbewirtschafters wehren möchtest.
Wichtige Hinweise zur Nutzung dieser Webseite
Keine Rechtsberatung: Ich bin kein Anwalt. Diese Seite bietet
ausdrücklich keine Rechtsberatung. Inhalte beruhen ausschließlich auf
persönlichen Erfahrungen, die ich oder Freunde und Bekannte gesammelt haben.
Das Tool ersetzt keinen Anwalt; es findet keine individuelle Bewertung des
Sachverhalts und keine Beratung statt.
Automatisierung: Das Tool setzt anhand der eingegebenen Daten
automatisch ein Musterschreiben zusammen. Es findet keine Überprüfung oder
Bewertung der Angaben statt.
Begriff „Abzocke“: Das Handeln der genannten Firmen
muss nicht zwangsläufig „Abzocke“ sein. Viele Betroffene empfinden es
allerdings so, daher trägt diese Seite diesen Namen.
Keine Erfolgsgarantie: Es wird keine Gewähr für den Erfolg der
Musterschreiben übernommen. Bisher sind zwar keine Fälle bekannt, bei denen es
bei Einhaltung der genannten Punkte nicht geklappt hat, aber eine Garantie gibt
es natürlich nicht.
Fristwahrung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für
die Wahrung der gesetzten Fristen ausschließlich der Nutzer selbst verantwortlich
ist.
Kostenlos: Diese Webseite verfolgt kein wirtschaftliches Interesse
und kann kostenlos genutzt werden. Minimale Kosten können lediglich dann anfallen,
wenn über den Dienst selbst ein Brief versendet wird. Die Kosten werden in dem
Fall im Vorfeld kommuniziert. Die generelle Nutzung der Webseite und der Download
sind absolut kostenlos.
Passenden Anbieter nicht gefunden? Wenn Du Post von einem hier
nicht gelisteten Anbieter hast, kann aktuell dafür auch kein Musterbrief erstellt
werden. In dem Fall sende uns gerne eine E-Mail an
mail@parkplatzabzocke.de. So können
wir in Absprache mit einem Anwalt und der Verbraucherzentrale das Schreiben ggf.
für die Erstellung künftiger Musterschreiben auswerten.
Aktuell sind in der Datenbank die Anbieter Park & Control, fair parken, Parkdepot, Avantpark und PARKcontrol24
vorhanden. Diese stellen keine behördlichen Bußgelder im Sinne der StVO aus,
sondern fordern eine private Vertragsstrafe (Nutzungsentschädigung).
Sobald Sie auf ein so überwachtes Grundstück fahren, geht der Fahrer
(nicht der Halter!) rein rechtlich einen Vertrag zu den Bedingungen ein, die auf den
dortigen Hinweisschildern gedruckt sind.
Eugenia
Ich habe Post von fair parken bekommen, weil ich angeblich ohne
Parkschein geparkt habe. Nach einem Schreiben, dass ich nur Halter bin und auch
andere Fahrer in Frage kommen, war Ruhe.
Leonie
Angeblich hätte ich vor einem Fitness-Studio geparkt. Musterschreiben verschickt
und nie wieder was gehört.
Steffen
Teures „Bußgeld“ von Park & Control bekommen, aber
nach dem Musterschreiben, dass ich nicht der Fahrer war, wurde alles eingestellt.